Alle Streitigkeiten zwischen den Parteien, die sich bezüglich [kurze Beschreibung des Gegenstands der dem Gutachterverfahren unterworfen werden soll] aufgrund dieses Vertrags oder späterer Änderungen dieses Vertrags ergeben oder sich auf diesen beziehen, sind dem Mediationsverfahren gemäss den Regeln für das Mediationsverfahren der WIPO zu unterwerfen. Der Ort des Mediationsverfahrens soll [....] sein. In dem Mediationsverfahren soll die [....] Sprache verwendet werden.
Falls und insoweit als solche Streitigkeiten nicht innerhalb von [60] [90] Tagen seit Beginn des Mediationsverfahrens aufgrund des Mediationsverfahrens beigelegt werden, sind sie nach Einreichung eines Antrags einer Partei auf Durchführung eines Gutachterverfahrens dem Gutachterverfahren gemäss den Regeln für das Gutachterverfahren der WIPO zu unterwerfen. Alternativ soll, wenn vor Ablauf der genannten Frist von [60] [90] Tagen eine Partei es versäumt, sich an dem Mediationsverfahren zu beteiligen oder nicht mehr an dem Mediationsverfahren teilnimmt, die Streitigkeit nach Einreichung eines Antrags auf Durchführung eines Gutachterverfahrens durch die andere Partei gemäss den Regeln für das Gutachterverfahren der WIPO dem Gutachterverfahren unterworfen werden. Das von dem Gutachter erstellte Gutachten soll [keine] bindende Wirkung für die Parteien entfalten. In dem Gutachterverfahren soll die [....] Sprache verwendet werden.
Wir, die unterzeichnenden Parteien, kommen hiermit überein, die folgende Streitigkeit dem Mediationsverfahren gemäss den Regeln für das Mediationsverfahren der WIPO zu unterwerfen:
[kurze Beschreibung der Streitigkeit]
Der Ort des Mediationsverfahrens soll [....] sein. In dem Mediationsverfahren soll die [....] Sprache verwendet werden.
Darüber hinaus vereinbaren wir, eine solche Streitigkeit, falls und insoweit als sie nicht innerhalb von [60] [90] Tagen seit Beginn des Mediationsverfahrens beigelegt worden ist, für den Fall der Einreichung eines Gutachterantrags einer Partei dem Gutachterverfahren gemäss den Regeln für das Gutachterverfahren der WIPO zu unterwerfen. Alternativ soll, wenn vor Ablauf der genannten Frist von [60] [90] Tagen eine Partei versäumt, sich an dem Mediationsverfahren zu beteiligen oder nicht mehr an dem Mediationsverfahren teilnimmt, die Streitigkeit nach Einreichung eines Antrags auf Durchführung des Gutachterverfahrens durch die andere Partei dem Gutachterverfahren gemäss den Regeln für das Gutachterverfahren der WIPO unterworfen werden. Das von dem Gutachter erstellte Gutachten soll [keine] bindende Wirkung für die Parteien entfalten. In dem Gutachterverfahren soll die [....] Sprache verwendet werden.