Landescode / Gebietscode |
.LI |
Land / Gebiet Name |
Liechtenstein |
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Verfahrensreglement |
Verfahrensreglement für Streitbeilegungsverfahren für .CH und .LI Domain-Namen Relevante Unterschiede zwischen der UDRP und dem .LI Verfahrensreglement Das Verfahrensreglement kombiniert das Schlichtungsverfahren mit einem Expertenverfahren. Nach Eingang eines Gesuches ernennt das WIPO Zentrum einen Schlichter, der eine Telefonkonferenz von bis zu einer Stunde leitet. Schlägt die Schlichtung fehl, oder ist der Beschwerdegegner nicht zur Teilnahme bereit, kann der Gesuchsteller verlangen, dass ein Experte ernannt wird und über den Fall entscheidet Der Gesuchsteller muss nachweisen, dass die Zuteilung oder Verwendung des Domain-Namens eine klare Verletzung eines Kennzeichenrechts darstellt, das dem Gesuchsteller nach den Gesetzen der Schweiz oder Liechtensteins zusteht Bezüglich jedes Gerichtsverfahrens das vom Beschwerdegegner gegen die Expertenentscheidung eingeleitet wurde, unterwirft sich der Gesuchsteller mit der Beantragung einer Expertenentscheidung den Gerichten von Zürich Wenn der Gesuchsteller vertreten ist, muss die entsprechende Vollmacht vorgelegt werden |
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Eignungskriterien |
Die Zuteilung von .LI Domain-Namen ist nicht beschränkt |
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