Mit dem WIPO-Kontokorrentkonto Ihre Gebühren zahlen
Stellen Sie sicher, dass Ihr WIPO-Kontokorrentkonto ausreichend gedeckt ist, bevor Sie eine Zahlung leisten. Transaktionen, durch die das Konto ins Minus gerät, sind nicht gestattet.
Wie kann ich mit dem WIPO-Kontokorrentkonto meine Gebühren zahlen?
Für die Gebührenzahlung mit dem WIPO-Kontokorrentkonto gibt es 2 Wege:
1. Online zahlen
Für alle Dienste, die als Bezahlanwendung WIPO Pay nutzen, müssen Sie Ihr WIPO-Konto mit Ihrem WIPO-Kontokorrentkonto synchronisieren, damit Sie als Inhaber eines Kontokorrentkontos identifiziert werden und mit Ihrem WIPO-Kontokorrentkonto Zahlungen vornehmen können.
Ansonsten geben Sie bitte die Anmeldedaten Ihres WIPO-Kontokorrentkontos ein, um Ihre Online-Zahlung zu validieren.
Dienst |
Dienste für die Online-Einreichung |
Gebühreninformation |
Online-Bezahlsystem |
PCT (Patente) |
ePCT (digitales Zertifikat erforderlich) |
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Madrid (Marken) |
Online-Zahlung im Madrider System (nur für Regelverstöße) |
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Den Haag (Industriedesign) |
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Lissabon (geografische Herkunftsangaben) |
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Streitigkeiten in Bezug auf Domainnamen |
Domainnamen (UDRP) |
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WIPO-Akademie (Online-Lehrgänge) |
2. Geben Sie im betreffenden Download-Formblatt als bevorzugte Zahlungsweise die Nummer Ihres WIPO-Kontokorrentkontos an
Fragen zur Zahlung Ihrer Gebühren mit dem WIPO-Kontokorrentkonto?
Servicezeiten: Montag bis Freitag, 09:00-18:00 (Genfer Zeit)