ePCT Business Continuity Service – Häufig gestellte Fragen (FAQs)
Was ist der ePCT Business Continuity Service?
Der ePCT Business Continuity Service sorgt für die sichere elektronische Übertragung von Dokumenten - auch bei der Einreichung internationaler Anmeldungen -, wenn das ePCT-System aus technischen Gründen nicht verfügbar oder eine Anmeldung bei ePCT über das WIPO-Kontensystem nicht möglich ist. Der Dienst garantiert den kontinuierlichen Geschäftsbetrieb dadurch, dass er in einer völlig separaten Umgebung gehostet wird, die von den internen Systemen des Internationalen Büros (IB) unabhängig ist. Er ersetzt den bisherigen Ersatz-Hochladedienst.
Eine Demo-Version des ePCT Business Continuity Service steht ausschließlich zu Testzwecken zur Verfügung. WICHTIG - Laden Sie mit der Demo-Version keine vertraulichen Daten oder Dokumente hoch und achten Sie sorgfältig darauf, dass Sie diese Version nicht zum Einreichen von tatsächlichen Fällen verwenden.
In welchen Situationen sollte ich den ePCT Business Continuity Service nutzen?
Bitte beachten Sie, dass dieser Service in erster Linie als Notfallmaßnahme für den Fall entwickelt wurde, dass das ePCT- System nicht verfügbar ist und der Antragsteller dringend einen neuen Antrag stellen oder ein Dokument beim IB einreichen muss. Ebenso kann der PCT Business Continuity Service genutzt werden, wenn der WIPO-Kontendienst, der für die Anmeldung bei ePCT erforderlich ist, nicht verfügbar ist, obwohl das ePCT-System selbst betriebsbereit ist.
Der ePCT Business Continuity Service bietet eine begrenzte Auswahl der Vorteile und Validierungsmöglichkeiten, die im Rahmen des ePCT- Systems verfügbar sind. Aus diesem Grund wird empfohlen, den Dienst nur dann zu nutzen, wenn aus technischen Gründen der Zugriff auf ePCT nicht möglich ist. Als regelmäßige Alternative zur Erstellung eines WIPO-Kontos mit starker Authentifizierung und zur Verwendung des ePCT-Systems sollte er nicht verwendet werden.
Es ist jedoch hinzuzufügen, dass Anmelder in dringenden Fällen auf die Nutzung des ePCT Business Continuity Service zurückgreifen können, wenn sie noch nicht ausreichend mit dem ePCT-System vertraut sind, aber beim Anmeldeamt des IB (RO/IB) oder einem anderen Anmeldeamt Unterlagen einreichen müssen. Bitte beachten Sie, dass das System die Einreichung nur bei einem zuständigen Anmeldeamt zulässt.
Die Erstellung eines WIPO-Kontos für ePCT ist jedoch einfach ist und dürfte weniger als zwei Minuten dauern. Das Hinzufügen eines zweiten Authentifizierungsfaktors (SMS, Standard-Einmalpasswort-App oder Push-Benachrichtigung) ist ebenfalls schnell und einfach und bietet größere Sicherheit und mehr Optionen. Dazu gehört auch der Zugriff auf die vollständige Antragsdatei des IB und, zusätzlich zur Dokumenten-Übermittlung an das IB, die Übermittlung an über 80 Ämter als Anmeldeamt (RO) oder Internationale Recherchenbehörde (ISA)/Internationale vorläufige Prüfungsbehörde (IPEA).
Weitere Informationen finden Sie unter Erste Schritte und in der Video-Anleitung zum WIPO-Konto.
Welche Funktionen stehen über den ePCT Business Continuity Service zur Verfügung?
Mit dem ePCT Business Continuity Service können Anmelder neue internationale Anmeldungen bei denjenigen PCT-Anmeldeämtern einreichen, die die ePCT-Einreichung akzeptieren. Zudem können sie damit internationale Anmeldungen vorbereiten und herunterladen, um sie über die Systeme derjenigen Anmeldeämter einzureichen, bei denen keine direkte Online-Einreichung über ePCT möglich ist. Der Dienst ermöglicht auch das Hochladen von nach der Anmeldung anfallenden Unterlagen für das IB, einschließlich RO/IB.
Wie greife ich auf den ePCT Business Continuity Service zu?
Im unwahrscheinlichen Fall der Nichtverfügbarkeit der ePCT- und/oder WIPO-Kontensysteme wird als Alternative an der üblichen Stelle für die ePCT-Anmeldung die Zielseite des ePCT Business Continuity Service zur Verfügung gestellt, damit Anmelder weiterhin neue internationale Anmeldungen einreichen und Unterlagen an das IB hochladen können.
Der ePCT Business Continuity Service ist unter https://pctcs.wipo.int verfügbar. Anmelder müssen einen Namen und eine E-Mail-Adresse angeben, an die ein für eine Stunde gültiger Link gesendet wird. An dieselbe E-Mail-Adresse wird ein elektronischer Übermittlungsbeleg versandt, der Datum und Uhrzeit des Eingangs beim Empfängeramt bestätigt. Beachten Sie, dass nachträglich eingereichte Dokumente nur beim IB (einschließlich RO/IB) eingereicht werden können.
Wer kann Dokumente über den ePCT Business Continuity Service einreichen?
Jeder kann über den ePCT Business Continuity Service eine neue internationale Anmeldung einreichen. Bei nachträglich eingereichten Dokumenten, die zur Übermittlung an das IB oder RO/IB hochgeladen werden, müssen jedoch die PCT-Signaturanforderungen eingehalten werden. Sollte die Signatur des Anmelders oder einer vertretungsberechtigten Person auf dem Bild der eingereichten PDF-Datei nicht vorhanden sein, kann sie beim Hochladen in der Schnittstelle entweder in Form einer Textzeichenfolge (alphanumerisch) oder als eingescannte Signatur übermittelt werden.
In welchen Dateiformaten können Unterlagen eingereicht werden?
Bei Einreichen einer neuen internationalen Anmeldung sind die gleichen Dateiformate zulässig wie bei der ePCT-Einreichung. Bei nach der Einreichung anfallenden Dokumenten ist das einzige zulässige Dateiformat PDF. Hiervon ausgenommen ist nur das Hochladen von Sequenzprotokollen, für die je nach internationalem Anmeldedatum die üblichen Formate gemäß WIPO-Standard ST.25 oder ST.26 gelten.
Was sind die Hauptunterschiede zwischen der ePCT-Einreichung und der Einreichung über den ePCT Business Continuity Service?
Die meisten Funktionen und Validierungsmöglichkeiten, die derzeit bei der ePCT-Einreichung verfügbar sind, finden sich auch im ePCT Business Continuity Service, allerdings mit den folgenden wichtigen Ausnahmen:
- Keine Zuteilung von ePCT-Zugriffsrechten (diese müssen Sie nach Erhalt des Formulars PCT/IB/301 beantragen)
- Es ist nicht möglich, Entwürfe vor der Übermittlung zu speichern
- Kein Zugriff auf das Adressbuch
- Keine externe Signaturfunktion
- Keine DAS-Suche
- Keine automatische ePCT-Benachrichtigung bezüglich der Einreichungsfrist zur Aufrechterhaltung des Prioritätsanspruchs.
Erhalte ich eine Gebührenermäßigung, wenn ich eine internationale Anmeldung über den Ersatz-Hochladedienst einreiche?
Es gelten die gleichen Gebührenermäßigungen wie bei der ePCT-Einreichung. Der Anmelder erhält die Gebührenermäßigung von 200 Schweizer Franken oder 300 Schweizer Franken gemäß Ziffer 4 b) oder c) der Gebührenordnung, je nachdem, ob Beschreibung, Ansprüche und Zusammenfassung im zeichencodierten Format vorliegen.
Wie wird nach Einreichung über den ePCT Business Continuity Service weiter mit den Dokumenten verfahren?
Bei Einreichung einer neuen internationalen Anmeldung versucht der ePCT Business Continuity Service zunächst, diese an den E-Filing-Hauptserver des ausgewählten Anmeldeamts zu übermitteln. Ist die Übermittlung erfolgreich, wird ein internationales Aktenzeichen im üblichen Nummernbereich zugewiesen, und das Anmeldeamt bearbeitet die neue Anmeldung dann nach dem üblichen Verfahren weiter.
Ist der Hauptserver des Anmeldeamts jedoch nicht verfügbar, wird die neue Anmeldung an den Anmeldeserver des ePCT Business Continuity Service übermittelt, der dann ein internationales Aktenzeichen in einem bestimmten Nummernbereich, z. B. 99000, zuweist. Eingangsdatum und internationales Aktenzeichen werden Ihnen zur Bestätigung der elektronischen Übermittlung per E-Mail mitgeteilt, und das IB wird sich zum Abrufen und Bearbeiten der Anmeldung mit dem Anmeldeamt in Verbindung setzen.