• Der PCT-Informationsdienst erteilt allgemeine Auskünfte über die Einreichung internationaler Patentanmeldungen und die internationale Phase des PCT-Verfahrens. Für einen allgemeinen Überblick über das PCT-System vgl. Schutz Ihrer Erfindungen im Ausland: Häufig gestellte Fragen zum PCT (Patent Cooperation Treaty) PDF.

Der PCT-Informationsdienst ist wie folgt zu erreichen:

Der Telefondienst ist von 9.00 bis 18.00 Uhr Mitteleuropäischer Zeit erreichbar.

  • Für Anfragen in Bezug auf:
  • direkt beim Internationalen Büro (IB) als Anmeldeamt (RO/IB) eingereichte internationale Anmeldungen, oder
  • Internationale Anmeldungen, welche an das IB als Anmeldeamt (RO/IB) nach der PCT Regel 19.4 übermittelt wurden (das heißt: in Fällen, in denen das nationale (oder regionale) Amt für die Entgegennahme der Anmeldung nicht zuständig war; in Fällen, in denen die internationale Anmeldung nicht in einer vom nationalen Amt zugelassenen Sprache abgefaßt war; oder aus jedem anderen Grund, wenn das nationale Amt und das Internationale Büro übereingekommen sind, das Verfahren nach dieser Regel anzuwenden),

Bitte kontaktieren Sie die PCT-Anmeldeamt-Abteilung beim IB:

Weitere Informationen zur Einreichung direkt beim Internationalen Büro.

  • Ab dem 1. Januar 2020 versendet das Internationale Büro auch als Anmeldeamt (RO/IB) keine Faxe mehr. Obwohl dringend davon abgeraten wird und nur in Notsituationen können Anmelder Faxe an das IB, darunter auch das RO/IB, senden unter: +41 22 338 82 70 oder +41 22 338 90 90. Anmelder, die während der regulären Geschäftszeiten des IB (9.00 bis 18.00 Uhr mitteleuropäischer Zeit) ein Fax an das IB senden möchten, sollten sich telefonisch mit dem auf den PCT-Formblättern genannten "Authorized officer" ("bevollmächtigter Bediensteter") in Verbindung setzen, um diesen über die bevorstehende Faxübermittlung zu informieren (die Telefonnummer finden Sie unter https://pct.wipo.int/ePCTExternal/pages/TeamLookup.xhtml). Außerhalb der Geschäftszeiten des IB können Anmelder eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen. Selbst wenn Anmelder Dokumente per Fax an das IB senden, muss das Original des Dokuments innerhalb von 14 Tagen ab dem Datum der Übermittlung nachgereicht werden, wenn es sich bei dem Dokument um die internationale Anmeldung oder ein Ersatzblatt mit Berichtigungen oder Änderungen der internationalen Anmeldung handelt. (auf Englisch) PDF

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