Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT)

Artikel 52
Beziehungen zu anderen Vertragsbestimmungen

Dieses Kapitel läßt die in anderen Kapiteln dieses Vertrags enthaltenen finanziellen Bestimmungen unberührt. Diese Bestimmungen sind auf das vorstehende Kapitel und seine Durchführung nicht anwendbar.