Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT)

Artikel 6
Die Ansprüche

Der Anspruch oder die Ansprüche haben den Gegenstand anzugeben, für den Schutz begehrt wird. Die Ansprüche sind klar und knapp zu fassen. Sie müssen in vollem Umfang durch die Beschreibung gestützt werden.