Kap Verde tritt der Pariser Verbandsübereinkunft und dem PCT bei

6. April 2022

Kap Verde tritt der Pariser Verbandsübereinkunft und dem PCT bei

Am 6. April 2022 hat die Regierung von Kap Verde ihre Beitrittsurkunden zur Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums (Pariser Verbandsübereinkunft) und zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) beim Generaldirektor der WIPO hinterlegt. Sowohl die Pariser Verbandsübereinkunft als auch der PCT-Vertrag werden für Kap Verde am 6. Juli 2022 in Kraft treten.

Mit dem Beitritt zum PCT wird Kap Verde das 156. Mitglied des PCT-Verbands.

WIPO Generaldirektor Daren Tang (links) mit Rui Alberto de Figueiredo Soares, Minister für Auswärtige Angelegenheiten, Zusammenarbeit und Regionale Einbindung, Kap Verde
WIPO Generaldirektor Daren Tang (links) mit Rui Alberto de Figueiredo Soares, Minister für Auswärtige Angelegenheiten, Zusammenarbeit und Regionale Einbindung, Kap Verde (Foto: WIPO/Katbi)

Ab dem 6. Juli 2022 können Erfinder in Kap Verde Patentanmeldungen nach dem PCT einreichen, um Patentschutz in den PCT-Vertragsstaaten zu erhalten.

Ebenso können ausländische Innovatoren ab dem 6. Juli 2022 das PCT-System nutzen, um Patentschutz für ihre Erfindungen in Kap Verde zu beantragen.

Informationen über die Funktion von Kap Verde als ein Anmeldeamt und Bestimmungsamt (oder ausgewähltes Amt) des PCT werden in Kürze im PCT Applicant's Guide (PCT-Leitfaden für Anmelder verfügbar sein.