Die im Zusammenhang mit der internationalen Patentanmeldung unter dem PCT-System zu entrichtenden Gebühren variieren je nach Anmeldeamt, mit der internationalen vorläufigen Prüfung beauftragten Behörde und internationalen Recherchenbehörde, die bei der Einreichung der Anmeldung gewählt wurden.
Zahlungsweisen
Für die Entrichtung Ihrer Gebühren bestehen vier Zahlungsweisen. Bitte beachten: WIPO nimmt keine Zahlungen in bar oder per Scheck entgegen. Schecks gehen an den Absender zurück.
Um eine Zahlung von Ihrem laufenden WIPO-Konto abzubuchen, verwenden Sie das PCT E-Payment-System oder die Online-Zahlungsfunktion in ePCT. (Bitte beachten: Dafür müssen Sie sich mit starker Authentifizierung anmelden.)
Wenn Sie die Anmeldung beim Anmeldeamt/internationalen Büro in Papierform einreichen, erteilen Sie auf dem Blatt für die PCT-Gebührenberechnung im Anhang zum Antrag unter "Abbuchungsauftrag" die Ermächtigung zur Abbuchung und geben Sie die Nummer Ihres laufenden WIPO-Kontos an. .
Für Sonder- und Zusatzgebühren geben Sie in Ihrem ePCT-Vorgang oder Schriftverkehr bitte die Nummer Ihres laufenden WIPO-Kontos sowie die PCT-Anmeldungsnummer an. Geben Sie ebenfalls den Namen des Inhabers oder Anmelders, das Aktenzeichen oder (falls bekannt) die internationale PCT-Anmeldungsnummer an.
Zahlungen per Kreditkarte sind nur für die Entrichtung folgender Gebühren möglich:
- an das Anmeldeamt/internationale Büro (RO/IB) zu entrichtende Gebühren; und
- an das internationale Büro zu entrichtende Gebühren für die ergänzende Recherche
Achtung – WIPO bestätigt Kreditkartenzahlungen ausschließlich per Email.
WIPO stellt für Online-Kreditkartenzahlungen keine andere Zahlungsbestätigung oder Rechnung aus. Falls Sie keine Bestätigung per Email erhalten,
setzen Sie sich mit uns in Verbindung.
Zahlungsweise |
Währung |
an das RO/IB zu entrichtende Gebühren |
an das IB zu entrichtende besondere Gebühren/Gebühren für die ergänzende Recherche |
Banküberweisung |
Schweizer Franken, US-Dollar, Euro |
Schweizer Franken |
Postüberweisung |
Schweizer Franken |
Schweizer Franken |
Sie müssen bei der Zahlungsüberweisung die folgenden Angaben machen (fehlende Angaben verlängern die Bearbeitungszeit für Ihre Anmeldung und/oder ziehen zusätzliche Gebühren nach sich):
- Zahlungsgrund;
- Name des Anmelders;
- Aktenzeichen oder (falls bekannt) internationale PCT-Anmeldungsnummer.
Allfällige zusätzliche Gebühren Ihrer Bank or einer Drittbank gehen zu Ihren Lasten.
Banküberweisung
- Kontoinhaber: WIPO / OMPI
- UBS SWITZERLAND AG (FORMERLY CREDIT SUISSE), ZURICH, SWITZERLAND
- CHF Kontonummer (IBAN): CH51 0483 5048 7080 8100 0
- USD Kontonummer (IBAN): CH17 0483 5048 7080 8200 0 (RO/IB payments only)
- EUR Kontonummer (IBAN): CH33 0483 5048 7080 8200 3 (RO/IB payments only)
- Swift: CRESCHZZ80A
Postüberweisung (nur in Europa)
- Kontoinhaber: WIPO / OMPI
- SWISS POST/Postfinance, Engelhaldenstrasse 37, CH-3030 Bern
- IBAN: CH03 0900 0000 1200 5000 8
- Swift: POFICHBE
Bearbeitung der Zahlung
Alle Zahlungseingänge werden bestätigt and enthalten die Kontaktinformationen des für die Bearbeitung der Anmeldung zuständigen Bediensteten. Falls Sie innert 10 Tagen keine Bestätigung erhalten, wenden Sie sich bitte an den zuständigen Bediensteten.
Gebührenerstattung
Rückerstattungsanträge müssen an den für die Bearbeitung Ihrer Anmeldung zuständigen Bediensteten gerichtet werden. Für weitere Angaben zur allfälligen Rückerstattung von Gebühren verweisen wir Sie auf den PCT-Leitfaden für Anmelder (auf Englisch) PCT Applicant’s Guide.