Meilenstein für den PCT: 3 Millionen veröffentlichte Patentanmeldungen
Der 2. Februar 2017 wird als bedeutender Meilenstein in die Annalen des Vertrags über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) eingehen: An diesem Tag wurde die dreimillionste Patentanmeldung im Rahmen des PCT veröffentlicht.
Vor nunmehr 39 Jahren in Kraft getreten, erreichte der PCT 2004 einen ersten Meilenstein mit mehr als 1 Million eingereichter Anmeldungen. 2011 folgte die Überschreitung der Zwei-millionen-Grenze, und es wird erwartet, dass sich dieses starke Wachstum fortsetzen wird.
Der PCT hat die Dreimillionenmarke der veröffentlichten Anmeldungen in einer Rekordzeit erreicht. Dies unterstreicht die zunehmende zentrale Bedeutung des Vertrags für Innovatoren als Zugangshilfe zum Weltmarkt
kommentierte WIPO-Generaldirektor Francis Gurry das denkwürdige Ereignis.
Aus diesem Anlass richtete sich der Generaldirektor in einem Schreiben(auf Englisch) an alle Innovatoren weltweit als Benutzer des PCT-Systems, an Vertreter der PCT-Vertragsstaaten (auf Englisch) und das Personal der Ämter, die in verschiedenen Funktionen für das vernetzte PCT-System arbeiten, an Vertreter von zwischenstaatlichen und Nichtregierungsorganisationen sowie an zivilgesellschaftliche Gruppen, um ihnen seinen Dank auszusprechen für ihre wertvolle Unterstützung und Mitarbeit, ihr Vertrauen in das System und die konstruktive Zusammenarbeit mit dem Internationalen Büro bei der kontinuierlichen Entwicklung des Systems, damit dieses den Bedürfnissen aller Beteiligten gerecht wird.
Bezug nehmend auf das visionäre Vorgehen der Gründer des PCT betonte Francis Gurry die Notwendigkeit, das System weiter zu verbessern, damit es seine Schlüsselrolle bei der Innovationsförderung weiterhin erfüllen kann. Ein Memorandum des Generaldirektors zu diesem Thema trägt den Titel „The PCT System — Overview and Possible Future Directions and Priorities“ und dient als Denkanstoss für zukünftige Ausrichtungen und Prioritäten bei der möglichen Weiterentwicklung des PCT-Systems(auf Englisch) Version des Memorandums (auf Englisch).
Die dreimillionste veröffentliche Patentanmeldung (PCT/EP2016/062897, WO/2017/017579) betrifft einen „vektoriellen Netzwerkanalysator“ und wurde von der deutschen Fraunhofer Gesellschaft eingereicht, Europas größter Organisation für anwendungsorientierte Forschung mit 69 Instituten und Forschungseinrichtungen in Deutschland sowie zusätzlichen Forschungszentren sowohl in Asien, Südamerika und den USA als auch in weiteren europäischen Ländern. Die Fraunhofer Gesellschaft ist einer der häufigsten Benutzer des PCT mit in den letzten fünf Jahren im Durchschnitt jährlich annähernd 300 eingereichten internationalen Patentanmeldungen. Ein Treffen zwischen Vertretern der Fraunhofer Gesellschaft und dem Generaldirektor der WIPO ist vorgesehen, um das Ereignis gebührend zu würdigen. Video: (auf Englisch) Video
Hintergrund
Der PCT, ein erfolgreiches Beispiel für die praktische internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des geistigen Eigentums, ist seit 1978 in Kraft und zählt mittlerweile 151 Vertragsstaaten (auf Englisch).
2015 wurden rund 218‘000 Patentanmeldungen eingereicht, und die vorläufigen Zahlen für 2016 deuten auf ein weiteres starkes Wachstum hin. Die Anzahl der PCT-Anmeldungen ist seit Inkrafttreten des PCT — mit Ausnahme des Jahres 2009 infolge der weltweiten Finanzkrise — jährlich angestiegen.
Der PCT erleichtert es Firmen und Erfindern, in mehreren Ländern kostengünstig Patentschutz für ihre Erfindungen anzustreben. Eine einzige im Rahmen des PCT eingereichte internationale Patentanmeldung ist in allen an den Vertrag gebundenen Staaten rechtswirksam. PCT-Anmelder, die für ihre Patentanmeldung in mehreren Staaten Schutz begehren, können mit der Bezahlung der dafür anfallenden erheblichen Gebühren warten, bis sie wertvolle Informationen über die Erfolgsaussichten ihrer Erfindung auf Patentierbarkeit erhalten haben. Sie verfügen somit über einen größeren zeitlichen Spielraum als unter dem traditionellen Patentsystem, um zu entscheiden, in welchen PCT-Vertragsstaaten sie die Erfindung unter Patentschutz stellen möchten. Die im Zuge des PCT-Verfahrens erhaltenen Informationen sind sehr hilfreich beim Treffen solch wichtiger Entscheidungen.
Weitere Informationen
- PCT Statistiken (auf Englisch)
- PCT-Website