Elektronische Kommunikationsmethoden mit dem Internationalen Büro
Angesichts reduzierter Postdienstleistungen und der Verpflichtung der WIPO, ihr Protokoll zur Wahrung der Geschäftskontinuität zu aktivieren, wobei Scannen, Drucken und der Postverkehr allmählich ausgesetzt werden, werden Sie dringend aufgefordert, elektronische Kommunikationsmethoden mit dem Internationalen Büro einzurichten, auch in dessen Eigenschaft als PCT-Anmeldeamt, falls Sie dies noch nicht getan haben sollten.
Bitte befolgen Sie die nachstehenden Anweisungen, die für Ihre gegenwärtige Vorgehensweise zum Führen der PCT-Geschäfte mit dem Internationalen Büro relevant sind, sowohl zum Senden als auch zum Empfangen von PCT-bezogenen Dokumenten und Mitteilungen.
Empfangen von Mitteilungen vom IB
Empfang nur per E-Mail: Wenn Sie das IB bereits autorisiert haben, PCT-Mitteilungen bezüglich Ihrer internationalen Anmeldungen nur per E-Mail zu senden, wird dieser Dienst ohne Unterbrechung fortgesetzt und Sie müssen keine weiteren Maßnahmen ergreifen.
Empfang per Vorab-E-Mail, gefolgt von einer Papierkopie: Bis auf weiteres wird nur die Vorabkopie per E-Mail gesendet. Keine Papierkopien folgen. Derzeit sind keine weiteren Maßnahmen ihrerseits erforderlich. Für neue Anmeldungen wird jedoch empfohlen, die Option auszuwählen, Mitteilungen nur per E-Mail zu erhalten und den zusätzlichen Empfang von Papierkopien einzustellen.
Empfang nur in Papierform, aber eine E-Mail-Adresse ist angegeben: Wenn Sie das IB nicht ausdrücklich zum Versenden von PCT-Mitteilungen per E-Mail autorisiert haben, in den bibliografischen Daten jedoch eine E-Mail-Adresse für Anmelder, Vertreter oder Korrespondenzadresse bezüglich ihrer internationalen Anmeldungen angegeben ist, sendet das IB als eine außergewöhnliche Maßnahme PCT-Mitteilungen an diese E-Mail-Adresse. Keine Papierkopie wird versandt.
Empfang nur in Papierform und ohne Angabe einer E-Mail-Adresse: Wenn dieser Fall für Ihre internationalen Anmeldungen gelten sollte, wenden Sie sich bitte dringend an das Internationale Büro unter einer der folgenden E-Mail-Adressen, damit wir Sie beim Einrichten des Empfangs von Mitteilungen per E-Mail helfen können: pct.eservices@wipo.int oder pct.infoline@wipo.int
Mitteilung via ePCT bezüglich vom IB bearbeiteter Dokumente und ausgestellter Formulare: Anmelder mit Zugriffsrechten auf ihre internationalen Anmeldungen in ePCT erhalten weiterhin ePCT-Mitteilungen bezüglich vom IB bearbeiteter Dokumente und ausgestellter Formulare nach der gängigen Praxis (und nach den in ePCT eingerichteten Einstellungen bezüglich Mitteilungen), da diese Mitteilungen getrennt von der Ausstellung von PCT-Formularen durch das Betriebssystem beim IB und zusätzlich zu dieser gesendet werden.
Übermitteln von Dokumenten an das IB
Benutzung von ePCT mit starker Authentifizierung: Wenn Sie derzeit ePCT mit starker Authentifizierung nutzen, um neue internationale Anmeldungen und Dokumente an das IB (und andere teilnehmende Ämter) über ePCT-Online ‘Vorgänge’ und das Hochladen von Dokumenten einzureichen, wird dies als die beste gegenwärtige Praxis angesehen und sollte fortgesetzt werden. Alle ePCT-Onlinedienste funktionieren auch weiterhin wie gewohnt und unterliegen nicht den aktuellen Störungen, von denen Scan-, Druck- oder Postdienste betroffen sind.
Benutzung von ePCT ohne starke Authentifizierung: Wenn Sie ePCT ohne starke Authentifizierung zum Hochladen von elektronischen Dokumenten an das IB nutzen, sollte diese Praxis fortgesetzt werden, da sie eine praktische Alternative zum derzeit gestörten Versand und Empfang von Papierdokumenten darstellt. Darüber hinaus wird empfohlen, die jetzige Gelegenheit zu nutzen, um eine starke Authentifizierung für das WIPO-Konto zur Anmeldung bei ePCT einzurichten, da Sie auf diese Weise viele zusätzliche Online-Funktionen ausführen können, die nur verfügbar sind, wenn Sie sich bei ePCT mit starker Authentifizierung angemeldet haben, wie zum Beispiel:
- elektronisches Einreichen neuer Anmeldungen beim RO/IB und bei anderen teilnehmenden Anmeldeämtern mit ePCT-Filing, das kein Herunterladen von Software erfordert und eine große Anzahl von integrierten Validierungen auf der Grundlage der vom IB gehaltenen aktuellsten Referenzdaten enthält;
- Anfordern von ePCT-Zugriffsrechten auf bereits vorhandende Anmeldungen, damit Sie die in der elektronischen Akte des IB enthaltenen Dokumente einsehen können, einschließlich Kopien aller ausgehenden Mitteilungen in Papierform, die möglicherweise Störungen des Postbetriebs ausgesetzt sind;
- ePCT ‘Vorgänge’, mit denen Sie online mit Ihren Anmeldungen interagieren können, indem Sie bibliografische Daten eingeben und elektronische Dokumente für die häufigsten PCT-Transaktionen anhängen;
- die Möglichkeit, Dokumente in elektronischer Form für andere an ePCT teilnehmende Ämter in ihrer Eigenschaft als RO, ISA und IPEA hochzuladen, wodurch die Notwendigkeit vermieden wird, Papierdokumente an eine große Anzahl von geografischen Orten zu senden, an denen der Postdienst möglicherweise noch einige Zeit unterbrochen sein wird.
Erfahren Sie mehr über die Vorteile der Nutzung von ePCT mit starker Authentifizierung.
Wenn Sie noch kein WIPO-Konto haben: Es wird empfohlen, ein WIPO-Konto zu erstellen, damit Sie von den vielen Onlinediensten des ePCT-Systems profitieren können, wie oben kurz beschrieben. Weitere Informationen finden Sie in den Richtlinien "Getting Started" für Hilfe bei der Einrichtung und Nutzung von ePCT. Sollten Sie Unterstützung bei der Erstellung eines WIPO-Kontos und der Inbetriebnahme des ePCT-Systems benötigen, wenden Sie sich bitte an den PCT eServices Help Desk unter pct.eservices@wipo.int
Übermittlung elektronischer Dokumente an das IB ohne ein WIPO-Konto: Wenn Sie noch kein WIPO-Konto erstellt haben, können Sie dennoch Dokumente an das IB mithilfe des Ersatz-Hochladedienstes im elektronischen Format (PDF) einreichen. Obwohl die Nutzung dieses Hochladedienstes nicht die beste Methode darstellt und als Ersatzdienst für den unwahrscheinlichen Fall, dass das ePCT-System nicht verfügbar ist, bestimmt ist, bietet es eine praktische elektronische Alternative zum Senden von Papierdokumenten.
Bereitstellen beglaubigter Abschriften von Prioritätsbelegen
In Fällen, in denen DAS – oder digital signierte, über ePCT hochgeladene PDF-Dokumente – nicht zur Bereitstellung des Prioritätsbelegs für das Internationale Büro verwendet werden können und in denen Regel 17.1 Absatz b nicht zutreffend ist, wird empfohlen, die Originalabschrift des Prioritätsbelegs in Papierform an Ihr lokales Anmeldeamt zu senden. Im Falle des Internationalen Büros als Anmeldeamt wird empfohlen, die beglaubigte Abschrift des Prioritätsbelegs per Einschreiben an das RO/IB zu senden und eine Kopie des Nachweises und des Datums des Versands durch Hochladen des Dokuments oder in einer E-Mail an ro.ib@wipo.int zu senden.
Künftiger Übergang von Papier zu elektronischer Kommunikation
Wie oben beschrieben, wurde eine Reihe von elektronischen Lösungen eingerichtet, um Daten und Dokumente in elektronischer Form vom IB zu empfangen und an dieses zu übermitteln. Auch außerhalb der derzeitigen außergewöhnlichen Umstände aufgrund der Covid-19-Pandemie hat sich das IB das strategisches Ziel gesetzt, den Anmeldern die Mittel und Unterstützung zur Verfügung zu stellen, die für den Übergang von papierbasierten zu elektronischen Transaktionen erforderlich sind.
Der PCT eServices Help Desk und der PCT-Informationsdienst stehen zu Ihrer Verfügung, um Ihnen per Telefon, E-Mail oder Online-Chat zu helfen. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite ePCT HELP.