Neben der Beachtung der Formvorschriften für PCT-Anmeldungen, können Anmelder ihre Anmeldung auch gemäβ dem „Gemeinsamen Anmeldungsformat“ ausarbeiten, das von den trilateralen Ämtern - dem Europäischen Patentamt (EPO), dem Japanischen Patentamt (auf Englisch) (JPO) und dem amerikanischen Patent- und Markenamt - (auf Englisch) (USPTO) entwickelt wurde.
Das „Gemeinsame Anmeldungsformat“ optimiert und vereinfacht die direkte Einreichung bei den trilateralen Ämtern, da die so ausgearbeiteten Anmeldungen keinen weiteren Formerfordernissen bei den trilateralen Ämtern unterliegen.
Das „Gemeinsame Anmeldungsformat“ steht im Einklang mit dem PCT und bietet dem Anmelder eine zusätzliche Anmeldeoption.
Für weitere Informationen über das „Gemeinsame Anmeldungsformat“ wird auf folgende Webseite verwiesen: Trilateral Cooperation website (auf Englisch)
Direkte Links
- Beispiel einer PCT Anmeldung gemäβ dem “Gemeinsamen Anmeldungsformat (auf Englisch)
- Direkte Einreichung einer PCT-Anmeldung beim Internationalen Büro as PCT Anmeldeamt (RO/IB) (auf Englisch)