Pandemie COVID-19: Internationales Büro und Internationales Büro als Anmeldeamt bleiben für die Einreichung und Bearbeitung von PCT-Anmeldungen geöffnet
19. März 2020
Ab dem 17. März 2020 hat die WIPO für die meisten ihrer Mitarbeiter eine Regelung für Telearbeit eingeführt; einige wichtige Mitarbeiter arbeiten noch immer in den Räumlichkeiten der WIPO. Folglich bleiben das Internationale Büro (IB) und das IB als Anmeldeamt, zum jetzigen Zeitpunkt, für die Einreichung und Bearbeitung von PCT-Anmeldungen geöffnet. Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung PR/847/2020 (auf Englisch).
Falls Sie dies noch nicht getan haben, sollten Sie sich bei anderen Ämtern, mit denen Sie bezüglich ihrer PCT-Anmeldungen in Kontakt stehen, erkundigen, ob sie für COVID-19 relevante Mitteilungen veröffentlicht haben.
Darüber hinaus finden Sie im "Practical Advice" in der kommenden Ausgabe des PCT-Newsletters Informationen über mögliche Abhilfemaßnahmen bei versäumten Fristen, wenn das PCT-Amt, bei dem eine Maßnahme ergriffen werden muss, ausnahmsweise geschlossen ist oder wenn die Firma/Kanzlei des Anmelders oder Vertreters gezwungen ist, vorübergehend zu schließen.