Ende der COVID-19-bezogenen Verlängerung der Frist des RO/IB für die Prüfung von PCT-Anmeldungen als zurückgenommen wegen Nichtzahlung von Gebühren
3. Juli 2020
In ihrer am 9. April 2020 veröffentlichten Mitteilung erklärte das Internationale Büro der WIPO in seiner Eigenschaft als Anmeldeamt (RO/IB), dass es die Ausstellung von Mitteilungen, in denen internationale Anmeldungen als zurückgenommen gelten, weil die entsprechenden Gebühren nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist (Formblatt PCT/RO/117) bezahlt wurden, bis zum 31. Mai 2020 aufschieben werde. Dieses Vorgehen wurde als Maßnahme zur Unterstützung von PCT-Anmeldern ergriffen, deren finanzielle Situation durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie beeinflusst worden sein könnte.
In einer weiteren, am 27. Mai 2020 veröffentlichten Mitteilung erklärte das RO/IB, dass es diesen Zeitraum bis zum 30. Juni 2020 verlängern werde.
Unter Beibehaltung der Anwendung von PCT-Regel 82quater.1 zur Verlängerung bestimmter PCT-Fristen, wenn dies beantragt wird (wie in der Mitteilung vom 9. April angegeben), hat das RO/IB beschlossen, ab dem 1. Juli 2020 die Ausstellung von Formblatt PCT/RO/117 wegen Nichtzahlung erforderlicher PCT-Gebühren wieder aufzunehmen. Das RO/IB wird jedoch bis auf weiteres auf die Zahlung aller anwendbaren Gebühren für verspätete Zahlungen nach PCT-Regel 16bis.2 verzichten.
[Unterzeichnet von Francis Gurry
Generaldirektor
30. Juni 2020]