Uruguay tritt dem PCT bei
7. Oktober 2024
Am 7. Oktober 2024 hat die Regierung von Uruguay ihre Beitrittsurkunde zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) beim Generaldirektor der WIPO hinterlegt. Der PCT-Vertrag wird für Uruguay am 7. Januar 2025 in Kraft treten.
Mit dem Beitritt zum PCT wird Uruguay das 158. Mitglied des PCT-Verbands.
Ab dem 7. Januar 2025 können Anmelder und Erfinder in Uruguay Patentanmeldungen nach dem PCT einreichen, um Patentschutz in den PCT-Vertragsstaaten zu beantragen.
Ebenso können ausländische Innovatoren und Unternehmen ab dem 7. Januar 2025 das PCT-System nutzen, um Patentschutz für ihre Erfindungen in Uruguay zu beantragen.
Zum Zeitpunkt der Hinterlegung der Beitrittsurkunde erklärte Uruguay auch einen Vorbehalt, dass es nicht an Kapitel II des PCT gebunden ist. Informationen über die Funktion von Uruguay als ein Anmeldeamt und Bestimmungsamt des PCT werden in Kürze im PCT-Leitfaden für Anmelder PCT Applicant’s Guide (PCT-Leitfaden für Anmelder) (auf Englisch) verfügbar sein.