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Logo of WIPO PCT, the international patent system

Eine Zusammenfassung des PCT-Systems für neue Nutzer

Willkommen im PCT-System (Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens)

Wenn Sie diese Webseite hier gefunden haben, dann wahrscheinlich aus den folgenden Gründen:

a) Sie sind daran interessiert, eine Erfindung in anderen Ländern als Ihrem eigenen durch ein Patent zu schützen oder sich ähnliche Schutzrechte zu sichern; und

b) Sie haben erfahren, dass das PCT-System Ihnen dabei helfen kann.

Diese kurze Zusammenfassung erklärt, wie das PCT-System als Teil einer Strategie zum Schutz Ihrer Erfindung in anderen Ländern funktioniert.

Der PCT: Patentschutz über Grenzen hinweg sichern

Was ist das PCT-System? | Einreichung einer PCT-Anmeldung | Das PCT-Verfahren | Die Nationale Phase | Mehr erfahren 

Was ist das PCT-System?

Das PCT-System, ein Service, der auf einem WIPO-Vertrag basiert, ermöglicht es Innovatoren, Patente auf internationaler Ebene durch ein einziges rationalisiertes Verfahren zu erhalten.

Im Rahmen des PCT-Systems können Sie innerhalb von 12 Monaten ab dem Datum der frühesten Patentanmeldung, die Sie für dieselbe Erfindung beantragt haben (dem “Prioritätsdatum”), eine PCT-Anmeldung in einer Sprache bei einem Patentamt einreichen. Diese eine PCT-Anmeldung hat die gleiche rechtliche Wirkung wie die Einreichung separater Patentanmeldungen in den mehr als 150 Mitgliedsländern des PCT (den so genannten “Vertragsstaaten”).

Mit dem PCT-System können Sie die Zahlung erheblicher nationaler Patentgebühren aufschieben, während Sie über die Wahrscheinlichkeit der Erteilung eines Patents für Ihre Erfindung informiert werden. Sie profitieren von mehr Zeit und Informationen, die Ihnen bei der Entscheidung helfen, ob und in welchen Ländern Sie Patentschutz anstreben wollen.

Einreichung einer PCT-Anmeldung

Sie sind berechtigt, eine PCT-Anmeldung einzureichen, wenn Sie Staatsangehöriger eines Landes sind oder Ihren Wohnsitz in einem Land haben, das ein PCT-Vertragsstaat ist. Wird in Ihrer PCT-Anmeldung mehr als ein Anmelder genannt, muss nur einer dieser Anmelder dieses Erfordernis erfüllen.

Sie müssen eine PCT-Anmeldung bei einem “Anmeldeamt” einreichen, das berechtigt ist, diese auf Grundlage der Staatsangehörigkeit oder des Wohnsitzes des Anmelders anzunehmen. Die meisten nationalen und regionalen Patentämter der PCT-Vertragsstaaten fungieren als Anmeldeämter, ebenso wie das Internationale Büro der WIPO.

Ihre PCT-Anmeldung sollte alle der folgenden Bestandteile enthalten:

Einen “Antrag”, umfassend:

  • die Bezeichnung der Erfindung;
  • bibliografische Daten über den/die Anmelder und den/die bestellten Vertreter: Namen, Anschriften, Angaben zur Staatsangehörigkeit und zum Wohnsitz sowie Kontaktinformationen;
  • Daten zu einer früher eingereichten Patentanmeldung für diese Erfindung (“Prioritätsanspruch”): Aktenzeichen, Anmeldedatum, Land der Einreichung;
  • Auswahl einer zulässigen Internationalen Recherchenbehörde (ISA): ein mit Ihrem Anmeldeamt verbundenes führendes Patentamt führt eine internationale Recherche zu Ihrer Erfindung durch. Sie müssen in Ihrer PCT-Anmeldung angeben, welche ISA diese Recherche durchführen soll (Hinweis: Gebühren und Spracherfordernisse sind je nach ISA unterschiedlich);
  • Unterschrift: entweder ein Anmelder oder ein bestellter Vertreter sollte die PCT-Anmeldung unterzeichnen; wird sie von einem bestellten Vertreter (dem so genannten “Anwalt”) unterzeichnet, ist eine Vollmacht erforderlich.

Den Anmeldungshauptteil, enthaltend:

  • Beschreibung: eine schriftliche Erläuterung der Erfindung, die so klar ist, dass eine Person mit einem Hintergrund auf dem speziellen technischen Gebiet Ihrer Erfindung die Erfindung anhand der bereitgestellten Informationen nachvollziehen könnte (Hinweis: in einigen Staaten muss die Beschreibung auch Informationen über die beste Methode zur Ausführung der Erfindung enthalten);
  • Ansprüche: ein Satz von nummerierten Absätzen, die den Umfang Ihrer Erfindung definieren;
  • Zeichnungen der Erfindung: nur erforderlich, wenn sie zum Verständnis der Erfindung notwendig sind;
  • “Zusammenfassung”: eine Kurzfassung der Erfindung.

Sie können Ihre internationale Anmeldung in einer jeden beim Anmeldeamt zugelassenen Sprache einreichen. Wenn die PCT-Anmeldung in einer Sprache verfasst ist, die von der ISA nicht verwendet wird, müssen Sie eine Übersetzung in einer von dieser ISA akzeptierten Sprache einreichen.

Die meisten Anmelder reichen PCT-Anmeldungen elektronisch ein. Die WIPO empfiehlt, dass Sie Ihre PCT-Anmeldung mit “ePCT” einreichen, dem Online-Dienst der WIPO, der Anmeldern hilft, PCT-Anmeldungen einzureichen und diese nach Einreichung sicher zu überwachen und mit ihnen zu interagieren.

Bei der Einreichung Ihrer PCT-Anmeldung zahlen Sie drei Arten von Gebühren:

  • eine internationale Anmeldegebühr von 1330 Schweizer Franken;
  • eine Recherchengebühr, die je nach gewählter ISA zwischen ca. 150 und 2000 Schweizer Franken beträgt; und
  • eine Übermittlungsgebühr, die je nach Anmeldeamt unterschiedlich ist.

Die Gebühren sind in der vom Anmeldeamt festgelegten Währung zu entrichten.

Gebührenermäßigungen können je nach Art des/der Anmelder(s), des gewählten Anmeldeamts und der ISA und je nachdem, ob die PCT-Anmeldung elektronisch eingereicht wird, angewendet werden.

Entspricht Ihre PCT-Anmeldung nicht den oben genannten Formerfordernissen, fordert das Anmeldeamt Sie auf, Berichtigungen einzureichen.

Das PCT-Verfahren

 

Die Nationale Phase

Am Ende des PCT-Verfahrens müssen Sie entscheiden, ob und in welchen Ländern Sie den Schutz für Ihre Erfindung weiterverfolgen wollen. Wenn Sie sich für eine Fortsetzung des Verfahrens entscheiden, müssen Sie mit Ihrer PCT-Anmeldung in die “nationale Phase” eintreten, in der jedes nationale oder regionale Amt, das Sie auswählen, Ihre Patentanmeldung prüft.

Frist

Die Frist für den “Eintritt in die nationale Phase” beträgt in der Regel 30 Monate ab dem Prioritätsdatum. Für den Eintritt in die nationale Phase verlangen einige nationale oder regionale Ämter eine Übersetzung Ihrer PCT-Anmeldung. Sie müssen außerdem jedem Anmeldeamt Anmelde- und Bearbeitungsgebühren zahlen und in den meisten Ländern einen lokal ansässigen Vertreter beauftragen, um Ihnen zu helfen.

Verfahren

In der nationalen Phase beurteilen die nationalen und regionalen Patentämter Ihre Patentanmeldung nach ihren nationalen Gesetzen und Verfahren und berücksichtigen dabei die von der WIPO erhaltenen Ergebnisse der PCT-Recherche und -Prüfung.

Mehr erfahren

Kontaktieren Sie die PCT-Experten der WIPO
Telefon: +41 22 338 8338