Das Internationale Büro ist darauf aufmerksam gemacht worden, dass PCT-Anmelder und Vertreter Zahlungsaufforderungen erhalten, die nicht vom Internationalen Büro der WIPO stammen und die nicht in Zusammenhang mit PCT-Anmeldungen stehen. Keine der angebotenen Dienstleistungen zur Eintragung in ein Patentregister steht in Zusammenhang mit der WIPO oder ihren offiziellen Veröffentlichungen.
Die Zahlungsaufforderungen beziehen sich oft auf eine bestimmte PCT- Anmeldung unter Angabe der internationalen Veröffentlichungsnummer (z.B: WO 02 xxxxxx), des Veröffentlichungsdatums, der Bezeichnung der Anmeldung, der internationalen Anmeldenummer, des Prioritätsanspruchs und der IPC Symbole; Beispiele solcher Zahlungsaufforderungen sind nachfolgend aufgeführt.
WIPD – Registration of International Patents Intellectual Property Office
Veröffentlicht am 4. Januar 2016
Search Index Registration Department - Registration of International Patent
Veröffentlicht am 19. Dezember 2014
IBFTPR - International Bureau for Federated Trademark & Patent Register
Veröffentlicht am 21. November 2007
Register of International Patent Bulletin/Registre des données bulletin européen des brevetes
Veröffentlicht am 5. September 2003
Eine Zahlungsaufforderung ist hier nicht aufgeführt? Schicken Sie uns eine Kopie per E-Mail.
- Marken (Madrider Abkommen) (auf Englisch)
- Patente (PCT)
Massnahmen gegen diese betrügerische Praxis
- Das Internationale Büro der WIPO bittet Sie, diesen Standardtext zu benutzen oder entsprechend abzuändern, um Anmelder und Erfinder über solche Zahlungsaufforderungen zu informieren.
- Rundschreiben an alle PCT-Vertragsstaaten und regionale Organisationen. (auf Englisch) (auf Französisch)
Tips für die Einreichung einer Beschwerde
Das Internationale Büro der WIPO arbeitet eng mit den Mitgliedstaaten der WIPO zusammen, um solche Geschäftspraktiken zu unterbinden und hat die nachfolgende Liste amtlicher Stellen und Schutzverbände gegen unlauteren Wettbewerb erstellt, welche Anmeldern bei der Durchsetzung des geltenden nationalen Rechts gegenüber den Versendern der Zahlungsaufforderungen behilflich sein können. Beschwerden können über die aufgeführten Webseiten in den jeweiligen Ländern eingereicht werden.
Mit Einreichung einer Beschwerde kann eine Untersuchung eingeleitet werden, welche gegebenenfalls dazu führt, dass rechtlich gegen die jeweiligen Personen vorgegangen wird. Für die Einreichung einer Beschwerde schlagen wir Ihnen die folgende Formulierung vor:
„Ich beantrage hiermit, eine Untersuchung gegen diese Zahlungsaufforderungen einzuleiten, sowie gegebenenfalls rechtliche, einschließlich zivil- oder strafrechtliche, Schritte aufgrund Verletzung der geltenden Gesetze gegen unlautere Geschäftspraktiken und gegen unlauteren Wettbewerb sowie des allgemeinen Strafrechts zu unternehmen.“
Eine gescannte Kopie der unrechtmäßig ausgestellten Zahlungsaufforderung sowie jegliches weitere Beweismaterial sollte der Beschwerde beigefügt werden. Die WIPO hat in der Vergangenheit bereits als Experte bei Gerichtsverhandlungen ausgesagt und dargestellt, welchen Schaden solche Geschäftspraktiken verursachen und welcher wirtschaftliche Verlust sich aus der Wertlosigkeit der angebotenen Dienstleistungen ergibt. Die WIPO ist bereit, Anmelder in diesem Sinne auch in Zukunft zu unterstützen.
Erfolgreiche Klageverfahren
Die WIPO arbeitet eng mit ihren Mitgliedstaaten zusammen, um diese Praktiken zu unterbinden, und hat die folgende Liste von Urteilen gegen bestimmte Organisationen zusammengestellt.
Briefumschläge
PCT-Anmelder und Vertreter haben das Internationale Büro darüber unterrichtet, dass einige dieser Zahlungsaufforderungen in Briefumschlägen verschickt werden, die das Logo und die Adresse der WIPO/OMPI tragen. Bitte prüfen Sie solche Aufforderungen sorgfältig. Die angebotenen Dienstleistungen stammen nicht vom Internationalen Büro der WIPO.
Zahlung
Die Zahlungsaufforderungen verweisen in der Regel auf Zahlungen, die in Euro oder US Dollar, mittels Scheck und/oder Überweisung an Adressen in folgenden Länder erfolgen können:
- AT: Österreich; CH: Schweiz; CY: Zypern; CZ: Tschechien; CN(HK): Hong Kong; DE: Deutschland; DK: Dänemark; ES: Spanien; GB: Großbritannien; IS: Island; PL: Polen; SK: Slowakei; US: Vereinigte Staaten von Amerika
Andere Ämter für gewerblichen Rechtsschutz haben ähnliche Warnhinweise herausgegeben
- AT: Österreichisches Patentamt
- AU: Australisches Patentamt (auf Englisch)
- CA: Kanadisches Amt für geistiges Eigentum (auf Englisch)
- CH: Eidgenössiches Institut für Geistiges Eigentum
- CZ: Amt für gewerbliches Eigentum der Tschechischen Republik
- DE: Deutsches Patent- und Markenamt
- DK: Dänisches Patent- und Markenamt (auf Dänisch)
- EM: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)
- EP: Europäisches Patentamt
- ES: Spanisches Patent- und Markenamt (auf Englisch)
- FR: Französisches Patentamt (auf Französisch)
- GB: Britisches Amt für Geistiges Eigentum (auf Englisch)
- HU: Ungarisches Amt für geistiges Eigentum (HIPO) (auf Englisch)
- IE: Amt für geistiges Eigentum (Irland) (auf Englisch)
- IL: Israelisches Patentamt (auf Hebräisch)
- IT: Italienisches Patent- und Markenamt (auf Italienisch)
- JP: Japanisches Patentamt (auf Japanisch)
- KR: Koreanisches Amt für geistiges Eigentum (auf Koreanisch)
- NZ: Neuseeländisches Amt für geistiges Eigentum (IPONZ) (auf Englisch)
- SK: Amt für gewerbliches Eigentum (Slowakei) (auf Englisch)
- US: US Patent- und Markenamt (USPTO) (auf Englisch)
Die Versendung solcher Aufforderungen scheint sich nicht auf den Patentbereich zu beschränken. Innerhalb der WIPO hat der Markenbereich (Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken) auf seiner Webseite einen generellen Warnhinweis (auf Englisch) in Bezug auf solche Zahlungsaufforderungen herausgegeben.