UPOV Notifikation Nr. 104
Internationales Übereinkommen zum Schutz von Pflanzenzüchtungen
Beitritt der Republik Türkei
Der Generalsekretär des Internationalen Verbandes zum Schutz von Pflanzenzüchtungen (UPOV) entbietet seine Grüße und beehrt sich zu notifizieren, daß die Regierung der Republik Türkei am 18. Oktober 2007 ihre Beitrittsurkunde betreffend das Internationale Übereinkommen zum Schutz von Pflanzenzüchtungen vom 2. Dezember 1961, revidiert in Genf am 10. November 1972, am 23. Oktober 1978 und am 19. März 1991, hinterlegt hat.
Das obenerwähnte Internationale Übereinkommen wird für die Republik Türkei am 18. November 2007 in Kraft treten. An diesem Tag wird die Republik Türkei Mitglied der UPOV, die mit dem obenerwähnten Internationalen Übereinkommen gegründet wurde.
Zur Berechnung ihres Anteils an dem Gesamtbetrag der jährlichen Beiträge zum Haushalt der UPOV ist für die Republik Türkei eine halbe Beitragseinheit (0,5) maßgebend.
18. Oktober 2007