UPOV Notifikation Nr. 106
Internationales Übereinkommen zum Schutz von Pflanzenzüchtungen
Beitritt Georgiens
Der Generalsekretär des Internationalen Verbandes zum Schutz von Pflanzenzüchtungen (UPOV) entbietet seine Grüße und beehrt sich zu notifizieren, daß die Regierung Georgiens am 29. Oktober 2008 ihre Beitrittsurkunde betreffend das Internationale Übereinkommen zum Schutz von Pflanzenzüchtungen vom 2. Dezember 1961, revidiert in Genf am 10. November 1972, am 23. Oktober 1978 und am 19. März 1991, hinterlegt hat.
Das obenerwähnte Internationale Übereinkommen wird für Georgien am 29. November 2008 in Kraft treten. An diesem Tag wird Georgien Mitglied der UPOV, die mit dem obenerwähnten Internationalen Übereinkommen gegründet wurde.
Zur Berechnung ihres Anteils an dem Gesamtbetrag der jährlichen Beiträge zum Haushalt der UPOV ist für Georgien ein Fünftel einer Einheit (0,2) maßgebend.
29. Oktober 2008