UPOV Notifikation Nr. 114
Internationales Übereinkommen zum Schutz von Pflanzenzüchtungen
Beitritt der Republik Panama zur Akte von 1991
Der Generalsekretär des Internationalen Verbandes zum Schutz von Pflanzenzüchtungen (UPOV) entbietet seine Grüße und beehrt sich zu notifizieren, daß die Regierung der Republik Panama am 22. Oktober 2012 ihre Beitrittsurkunde betreffend das Internationale Übereinkommen zum Schutz von Pflanzenzüchtungen vom 2. Dezember 1961, revidiert in Genf am 10. November 1972, am 23. Oktober 1978 und am 19. März 1991, hinterlegt hat.
Das obenerwähnte Internationale Übereinkommen wird in der revidierten Fassung von 1991 für die Republik Panama am 22. November 2012 in Kraft treten.
22. Oktober 2012