UPOV Notifikation Nr. 115
Internationales Übereinkommen zum Schutz von Pflanzenzüchtungen
Beitritt der Republik Serbien zur Akte von 1991
Der Generalsekretär des Internationalen Verbandes zum Schutz von Pflanzenzüchtungen (UPOV) entbietet seine Grüße und beehrt sich zu notifizieren, daß die Regierung der Republik Serbien am 5. Dezember 2012 ihre Beitrittsurkunde betreffend das Internationale Übereinkommen zum Schutz von Pflanzenzüchtungen vom 2. Dezember 1961, revidiert in Genf am 10. November 1972, am 23. Oktober 1978 und am 19. März 1991, hinterlegt hat.
Das obenerwähnte Internationale Übereinkommen wird für die Republik Serbien am 5. Januar 2013 in Kraft treten. An diesem Tag wird die Republik Serbien Mitglied der UPOV, die mit dem obenerwähnten Internationalen Übereinkommen gegründet wurde.
Zur Berechnung ihres Anteils an dem Gesamtbetrag der jährlichen Beiträge zum Haushalt der UPOV ist für die Republik Serbien ein Fünftel einer Einheit (0,2) maßgebend.
5. Dezember 2012