UPOV Notifikation Nr. 116
Internationales Übereinkommen zum Schutz von Pflanzenzüchtungen
Beitritt der Afrikanischen Organisation für geistiges Eigentum (OAPI) zur Akte von 1991
Der Generalsekretär des Internationalen Verbandes zum Schutz von Pflanzenzüchtungen (UPOV) entbietet seine Grüße und beehrt sich zu notifizieren, daß die Afrikanische Organisation für geistiges Eigentum (OAPI) am 10. Juni 2014 ihre Beitrittsurkunde betreffend das Internationale Übereinkommen zum Schutz von Pflanzenzüchtungen vom 2. Dezember 1961, revidiert in Genf am 10. November 1972, am 23. Oktober 1978 und am 19. März 1991, hinterlegt hat.
Das obenerwähnte Internationale Übereinkommen wird für die OAPI am 10. Juli 2014 in Kraft treten. An diesem Tag wird die OAPI Mitglied der UPOV, die mit dem obenerwähnten Internationalen Übereinkommen gegründet wurde.
Zur Berechnung ihres Anteils an dem Gesamtbetrag der jährlichen Beiträge zum Haushalt der UPOV ist für die OAPI ein Fünftel einer Einheit (0,2) maßgebend.
10. Juni 2014