UPOV Notifikation Nr. 119
Internationales Übereinkommen zum Schutz von Pflanzenzüchtungen
Beitritt der Vereinigten Republik Tansania zur Akte von 1991
Der Generalsekretär des Internationalen Verbandes zum Schutz von Pflanzenzüchtungen (UPOV) entbietet seine Grüße und beehrt sich zu notifizieren, daß die Vereinigte Republik Tansania am 22. Oktober 2015 ihre Beitrittsurkunde betreffend das Internationale Übereinkommen zum Schutz von Pflanzenzüchtungen vom 2. Dezember 1961, revidiert in Genf am 10. November 1972, am 23. Oktober 1978 und am 19. März 1991, hinterlegt hat.
Das obenerwähnte Internationale Übereinkommen wird für die Vereinigte Republik Tansania am 22. November 2015 in Kraft treten. An diesem Tag wird die Vereinigte Republik Tansania Mitglied der UPOV, die mit dem obenerwähnten Internationalen Übereinkommen gegründet wurde.
Zur Berechnung ihres Anteils an dem Gesamtbetrag der jährlichen Beiträge zum Haushalt der UPOV ist für die Vereinigte Republik Tansania ein Fünftel einer Einheit (0,2) maßgebend.
22. Oktober 2015