UPOV Notifikation Nr. 123
Internationales Übereinkommen zum Schutz von Pflanzenzüchtungen
Beitritt der Arabishchen Republik Ägypten zur Akte von 1991
Der Generalsekretär des Internationalen Verbandes zum Schutz von Pflanzenzüchtungen (UPOV) entbietet seine Grüße und beehrt sich zu notifizieren, daß die Arabische Republik Ägypten am 1. November 2019 ihre Beitrittsurkunde betreffend das Internationale Übereinkommen zum Schutz von Pflanzenzüchtungen vom 2. Dezember 1961, revidiert in Genf am 10. November 1972, am 23. Oktober 1978 und am 19. März 1991, hinterlegt hat.
Das obenerwähnte Internationale Übereinkommen wird für die Arabische Republik Ägypten am 1. Dezember 2019 in Kraft treten. An diesem Tag wird die Arabische Republik Ägypten Mitglied der UPOV, die mit dem obenerwähnten Internationalen Übereinkommen gegründet wurde.
Zur Berechnung ihres Anteils an dem Gesamtbetrag der jährlichen Beiträge zum Haushalt der UPOV ist für die Arabische Republik Ägypten ein Fünftel einer Einheit (0,2) maßgebend.
1. November 2019