UPOV Notifikation Nr. 64
Internationales Übereinkommen zum Schutz von Pflanzenzüchtungen
Beitritt der Russischen Föderation zur Akte von 1991
Der Generalsekretär des Internationalen Verbandes zum Schutz von Pflanzenzüchtungen (UPOV) entbietet dem Minister für Auswärtige Angelegenheiten seine Grüße und beehrt sich, ihm mitzuteilen, daß die Regierung der Russischen Föderation am 24. März 1998 ihre Beitrittsurkunde betreffend das Internationale Übereinkommen zum Schutz von Pflanzenzüchtungen vom 2. Dezember 1961, revidiert in Genf am 10. November 1972, am 23. Oktober 1978 und am 19. März 1991 (die Akte von 1991), hinterlegt hat.
Die Russische Föderation ist noch kein Mitglied des durch das genannte Internationale Übereinkommen gegründeten Internationalen Verbandes zum Schutz von Pflanzenzüchtungen.
Das obenerwähnte internationale Übereinkommen wird für die Russische Föderation am 24. April 1998 in Kraft treten. Dadurch wird die Russische Föderation ein Mitglied der UPOV.
Zur Berechnung ihres Anteils an dem Gesamtbetrag der jährlichen Beiträge zum Haushalt der UPOV ist für die Russische Föderation eine halbe (0,5) Beitragseinheit maßgebend.
24. März 1998