UPOV Notifikation Nr. 66
Internationales Übereinkommen zum Schutz von Pflanzenzüchtungen
Beitritt der Republik Moldau zur Akte von 1991
Der Generalsekretär des Internationalen Verbandes zum Schutz von Pflanzenzüchtungen (UPOV) entbietet dem Minister für Auswärtige Angelegenheiten seine Grüße und beehrt sich, ihm mitzuteilen, daß die Regierung der Republik Moldau am 28. September 1998 ihre Beitrittsurkunde betreffend das Internationale Übereinkommen zum Schutz von Pflanzenzüchtungen vom 2. Dezember 1961, revidiert in Genf am 10. November 1972, am 23. Oktober 1978 und am 19. März 1991 (die Akte von 1991), hinterlegt hat.
Das obenerwähnte internationale Übereinkommen wird für die Republik Moldau am 28. Oktober 1998 in Kraft treten. An diesem Tag wird die Republik Moldau ein Mitglied des durch das genannte internationale Übereinkommen gegründeten Internationalen Verbandes zum Schutz von Pflanzenzüchtungen.
Zur Berechnung ihres Anteils an dem Gesamtbetrag der jährlichen Beiträge zum Haushalt der UPOV ist für die Republik Moldau ein Fünftel (0,2) einer Beitragseinheit maßgebend.
28. September 1998