UPOV Notifikation Nr. 70
Internationales Übereinkommen zum Schutz von Pflanzenzüchtungen
vom 2. Dezember 961, revidiert in Genf am 10. November 1972 und am 23. Oktober 1978
Beitritt der Volksrepublik China
Der Generalsekretär des Internationalen Verbandes zum Schutz von Pflanzenzüchtungen (UPOV) entbietet dem Minister für Auswärtige Angelegenheiten seine Grüße und beehrt sich, ihm mitzuteilen, daß die Regierung der Volksrepublik China am 23. März 1999 ihre Beitrittsurkunde betreffend das Internationale Übereinkommen zum Schutz von Pflanzenzüchtungen vom 2. Dezember 1961, revidiert in Genf am 10. November 1972 und am 23. Oktober 1978, hinterlegt hat.
Die besagte Urkunde enthält folgende Erklärung: "Die Akte von 1978 des Internationalen Übereinkommens zum Schutz von Pflanzenzüchtungen ist bis zur Notifikation des Gegenteils durch die Regierung der Volksrepublik China auf die Sonderverwaltungsregion Hongkong der Volksrepublik China nicht anwendbar" (Übersetzung).
Die Volksrepublik China ist noch kein Mitglied des durch das genannte Internationale Übereinkommen gegründeten Internationalen Verbandes zum Schutz von Pflanzenzüchtungen.
Das obenerwähnte Internationale Übereinkommen wird für die Volksrepublik China am 23. April 1999 in Kraft treten. An diesem Tag wird die Volksrepublik China ein Mitglied der UPOV.
Zur Berechnung ihres Anteils an dem Gesamtbetrag der jährlichen Beiträge zum Haushalt der UPOV ist für die Volksrepublik China eine halbe Beitragseinheit (0,5) maßgebend.
23. März 1999