UPOV Notifikation Nr. 75
Internationales Übereinkommen zum Schutz von Pflanzenzüchtungen
Beitritt der Republik Slowenien
Der Generalsekretär des Internationalen Verbandes zum Schutz von Pflanzenzüchtungen (UPOV) entbietet dem Minister für Auswärtige Angelegenheiten seine Grüße und beehrt sich, ihm mitzuteilen, daß die Regierung der Republik Slowenien am 29. Juni 1999 ihre Beitrittsurkunde betreffend das Internationale Übereinkommen zum Schutz von Pflanzenzüchtungen vom 2. Dezember 1961, revidiert in Genf am 10. November 1972, am 23. Oktober 1978 und am 19. März 1991, hinterlegt hat.
Das obenerwähnte Internationale Übereinkommen wird in der revidierten Fassung von 1991 für die Republik Slowenien am 29. Juli 1999 in Kraft treten. An diesem Tag wird die Republik Slowenien ein Mitglied der UPOV.
Zur Berechnung ihres Anteils an dem Gesamtbetrag der jährlichen Beiträge zum Haushalt der UPOV ist für die Republik Slowenien ein Fünftel einer Beitragseinheit (0,2) maßgebend.
29. Juni 1999