UPOV Notifikation Nr. 77
Internationales Übereinkommen zum Schutz von Pflanzenzüchtungen
Beitritt der Republik Kirgistan
Der Generalsekretär des Internationalen Verbandes zum Schutz von Pflanzenzüchtungen (UPOV) entbietet dem Minister für Auswärtige Angelegenheiten seine Grüße und beehrt sich, ihm mitzuteilen, dass die Regierung der Republik Kirgistan am 26. Mai 2000 ihre Beitrittsurkunde betreffend das Internationale Übereinkommen zum Schutz von Pflanzenzüchtungen vom 2. Dezember 1961, revidiert in Genf am 10. November 1972, am 23. Oktober 1978 und am 19. März 1991 (Akte von 1991), hinterlegt hat.
Das obenerwähnte Internationale Übereinkommen wird in der revidierten Fassung von 1991 für die Republik Kirgistan am 26. Juni 2000 in Kraft treten.
Zur Berechnung ihres Anteils an dem Gesamtbetrag der jährlichen Beiträge zum Haushalt der UPOV ist für die Republik Kirgistan ein Fünftel einer Beitragseinheit (0,2) maßgebend.
26. Mai 2000