UPOV Notifikation Nr. 79
Internationales Übereinkommen zum Schutz von Pflanzenzüchtungen
Beitritt Rumäniens
Der Generalsekretär des Internationalen Verbandes zum Schutz von Pflanzenzüchtungen (UPOV) entbietet dem Minister für Auswärtige Angelegenheiten seine Grüße und beehrt sich, ihm mitzuteilen, dass die Regierung Rumäniens am 16. Februar 2001 ihre Beitrittsurkunde betreffend das Internationale Übereinkommen zum Schutz von Pflanzenzüchtungen vom 2. Dezember 1961, revidiert in Genf am 10. November 1972, am 23. Oktober 1978 und am 19. März 1991, hinterlegt hat.
Das obenerwähnte Internationale Übereinkommen wird für Rumänien am 16. März 2001 in Kraft treten. An diesem Tag wird Rumänien ein Mitglied der UPOV, die mit dem obenerwähnten Internationalen Übereinkommen gegründet wurde.
Zur Berechnung ihres Anteils an dem Gesamtbetrag der jährlichen Beiträge zum Haushalt der UPOV ist für Rumänien ein Fünftel einer Beitragseinheit (0,2) maßgebend.
16. Februar 2001