UPOV Notifikation Nr. 83
Internationales Übereinkommen zum Schutz von Pflanzenzüchtungen
Beitritt der Republik Korea
Der Generalsekretär des Internationalen Verbandes zum Schutz von Pflanzenzüchtungen (UPOV) entbietet dem Minister für Auswärtige Angelegenheiten seine Grüße und beehrt sich, ihm mitzuteilen, daß die Regierung der Republik Korea am 7. Dezember 2001 ihre Beitrittsurkunde betreffend das Internationale Übereinkommen zum Schutz von Pflanzenzüchtungen vom 2. Dezember 1961, revidiert in Genf am 10. November 1972, am 23. Oktober 1978 und am 19. März 1991, hinterlegt hat.
Das obenerwähnte Internationale Übereinkommen wird für die Republik Korea am 7. Januar 2002 in Kraft treten. An diesem Tag wird die Republik Korea Mitglied der UPOV, die mit dem obenerwähnten Internationalen Übereinkommen gegründet wurde.
Zur Berechnung ihres Anteils an dem Gesamtbetrag der jährlichen Beiträge zum Haushalt der UPOV ist für die Republik Korea drei Viertel einer Beitragseinheit (0,75) maßgebend.
7. Dezember 2001