UPOV Notifikation Nr. 85
Internationales Übereinkommen zum Schutz von Pflanzenzüchtungen
Beitritt der Tschechischen Republik zur Akte von 1991
Der Generalsekretär des Internationalen Verbandes zum Schutz von Pflanzenzüchtungen (UPOV) entbietet dem Minister für Auswärtige Angelegenheiten seine Grüße und beehrt sich, ihm mitzuteilen, daß die Regierung der Tschechischen Republik am 24. Oktober 2002 ihre Beitrittsurkunde betreffend das Internationale Übereinkommen zum Schutz von Pflanzenzüchtungen vom 2. Dezember 1961, revidiert in Genf am 10. November 1972, am 23. Oktober 1978 und am 19. März 1991, hinterlegt hat (Akte von 1991).
Das obenerwähnte Internationale Übereinkommen wird in der revidierten Fassung von 1991 für die Tschechische Republik am 24. November 2002 in Kraft treten.
24. Oktober 2002