UPOV Notifikation Nr. 88
Internationales Übereinkommen zum Schutz von Pflanzenzüchtungen
Beitritt der Republik Polen zur Akte von 1991
Der Generalsekretär des Internationalen Verbandes zum Schutz von Pflanzenzüchtungen (UPOV) entbietet dem Minister für Auswärtige Angelegenheiten seine Grüße und beehrt sich, ihm mitzuteilen, daß die Regierung der Republik Polen am 15. Juli 2003 ihre Beitrittsurkunde betreffend das Internationale Übereinkommen zum Schutz von Pflanzenzüchtungen vom 2. Dezember 1961, revidiert in Genf am 10. November 1972, am 23. Oktober 1978 und am 19. März 1991, hinterlegt hat (Akte von 1991).
Das obenerwähnte Internationale Übereinkommen wird in der revidierten Fassung von 1991 für die Republik Polen am 15. August 2003 in Kraft treten.
15. Juli 2003