UPOV Notifikation Nr. 99
Internationale Übereinkommen zum Schutz von Pflanzenzüchtungen
Beitritt des Königreichs Marokko
Der Generalsekretär des Internationalen Verbandes zum Schutz von Pflanzenzüchtungen (UPOV) entbietet seine Grüße und beehrt sich zu notifizieren, daß die Regierung des Königreichs Marokko am 8. September 2006 ihre Beitrittsurkunde betreffend das Internationale Übereinkommen zum Schutz von Pflanzenzüchtungen vom 2. Dezember 1961, revidiert in Genf am 10. November 1972, am 23. Oktober 1978 und am 19. März 1991, hinterlegt hat.
Das obenerwähnte Internationale Übereinkommen wird für das Königreich Marokko am 8. Oktober 2006 in Kraft treten. An diesem Tag wird das Königreich Marokko Mitglied der UPOV, die mit dem obenerwähnten Internationalen Übereinkommen gegründet wurde.
Zur Berechnung ihres Anteils an dem Gesamtbetrag der jährlichen Beiträge zum Haushalt der UPOV ist für das Königreich Marokko ein Fünftel einer Beitragseinheit (0,2) maßgebend.
8. September 2006