- Erster Abschnitt Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
- Zweiter Abschnitt Erfindungen und technische Verbesserungsvorschläge von Arbeitnehmern im privaten Dienst
- 1. Diensterfindungen
- § 5 Meldepflicht
- § 6 Inanspruchnahme
- § 7 Wirkunq der Inanspruchnahme
- § 8 Frei gewordene Diensterfindungen
- § 9 Vergütung bei unbeschränkter Inanspruchnahme
- § 10 Vergütung bei beschränkter Inanspruchnahrne
- § 11 Vergütungsrichtlinien
- § 12 Feststellung oder Festsetzung der Vergütung
- § 13 Schutzrechtsanmeldung im Inland
- § 14 Schutzrechtsanmeldung im Ausland
- § 15 Gegenseitige Rechte und Pflichten beim Erwerbvon Schutzrechten
- § 16 Aufgabe der Schutzrechtsanmeldung oder des Schutzrechts
- § 17 Betriebsgeheimnisse
- 2 .Freie Erfindungen
- 3. Technische Verbesserungsvorschläge
- 4. Gemeinsame Bestimmungen
- 5. Schiedsverfahren
- § 28 Gütliche Einigung
- § 29 Errichtung der Schiedsstelle
- § 30 Besetzung der Schiedsstelle
- § 31 Anrufung der Schiedsstelle
- § 32 Antrag auf Erweiterung der Schiedsstelle
- § 33 Verfahren vor der Schiedsstelle
- § 34 Einigungsvorschlag der Schiedsstelle
- § 35 Erfolglose Beendigung des Schiedsverfahrens
- § 36 Kosten des Schiedsverfahrens
- 6.Gerichtliches Verfahren
- Dritter Abschnitt Erfindungen und technische Verbesserungsvorschläge von Arbeitnehrnern im öffentlichen Dienst, von Beamten und Soldaten
- § 40 Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst
- § 41 Beamte. Soldaten
- § 42 Besondere Bestimmungen für Erfindungen von Hochschullehrern und Hochschulassistenten
- Vierter Abschnitt Übergangs- und Schlußbestimmungen
- § 43 Erfindungen und technische Verbesserungsvorschläge vor Inkrafttreten des Gesetzes
- § 44 Anhängige Verfahren
- § 45 Durchführungsbestimmungen
- § 46 Außerkrafttreten von Vorschriften
- § 47 Besondere Bestirnmungen fur Berlin
- § 48
- § 49 Inkrafttreten
- 1. Diensterfindungen
Gesetz tiber Arbeitnehmererfindungen
Zitierdatum: 1957-07-25'
Fundstelle: BGBl I 1957, 756
Fu~note
(+++ Textnachweis Geltung ab: 1.10.1968 +++) (+++ Stand: Anderung durch Art .. 56 G v. 5.10.1994 I 2911 +++) (+++ Zur Anwendung vgl. § 5 +++)
ArbnErfG InhaltsUbersicht ! Zukunftige Textfassung ab 1.1.1999 ArbnErfG Inhaltsiibersicht
ERSTER ABSCHNITT
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
Anwendungsbereich .•1
Diensterfindungen und freie Erfindungen 4
Meldepflicht 5
Erwerb von Schutzrechten 15
des Schutzrechts 16
Mitteilungspflicht 18
Erfinderberater 21
Arbeitsverhaltnis 25
Gutliche Einigung 28
Schiedsverfahrens 35
Hochschulassistenten 42
VIERTER ABSCHNITT
Ubergangs-und Schlu~bestirnmungen
Verbesserungsvorschlage vor
Inkrafttreten des Gesetzes 43
Anwendungsbereich 1
vergutung bei unbeschrankter
Vergutung bei beschrankter
Feststellung oder Festsetzung der
Gegenseitige Rechte und Pflichten beirn
Aufgabe der Schutzrechtsanmeldung oder