Gebühren und Zahlungen – PCT-System
Arten von PCT-Gebühren
Während der internationalen Phase sind PCT-Gebühren in der Regel zu entrichten:
- an die Anmeldeämter (ROs); und, wo zutreffend
- an die mit der internationalen vorläufigen Prüfung beauftragten Behörden (IPEAs) (nach Kapitel II).
Die Beträge und Währungen der wichtigsten PCT-Gebühren variieren je nach RO und IPEA sowie der für die Recherche bestimmten Internationalen Recherchenbehörde (ISA). In bestimmten Fällen können Ermäßigungen gewährt werden.
Grundsätzlich gibt es drei Arten von Gebühren, die an das Anmeldeamt im Zusammenhang mit einer internationalen Anmeldung zu entrichten sind (sonstige Gebühren fallen nur unter bestimmten Umständen an):
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Weitere Informationen:
- WIPO Pay
- Häufig gestellte Fragen (FAQs) über Gebühren im PCT-Leitfaden für Anmelder (“PCT Applicant’s Guide”) (auf Englisch)
- Video über Gebühren, die im Rahmen des PCT-Verfahrens zu entrichten sind (auf Englisch)
Gebühren in der nationalen Phase
Es gibt keinen zentralen Zahlungsmechanismus bezüglich der Gebühren.
Gebühren, die in der nationalen Phase an nationale und regionale Ämter zu zahlen sind, sind im PCT-Leitfaden für Anmelder (“PCT Applicant’s Guide”) (auf Englisch), nationale Kapitel, enthalten.
PCT-Gebührenbeträge in der internationalen Phase
Während der internationalen Phase sind Gebührenzahlungen in der Regel an die Anmeldeämter (RO’s) und die mit der internationalen vorläufigen Prüfung beauftragten Behörden (IPEAs) zu entrichten. Die jeweiligen Beträge und Währungen sind aus den PCT-Gebührentabellen ersichtlich:
- PCT-Gebührentabelle 2024 (auf Englisch)
- PCT-Gebührentabelle 2023 (auf Englisch)
- PCT-Gebührentabelle 2022 (auf Englisch)
- Berechtigung zu einer 90%igen Ermäßigung bestimmter PCT-Gebühren
- Auslegung durch die PCT-Versammlung 2017 hinsichtlich der Gebührenermäßigung
- gültig ab dem 1. Januar 2020 (auf Englisch)
- gültig ab dem 1. Januar 2025 (auf Englisch)
- Berechtigung zu einer 75%igen Ermäßigung bestimmter PCT-Gebühren beim EPA
- Berechtigung zu einer 75%igen Ermäßigung der Recherchengebühr und der Gebühr für die vorläufige Prüfung beim Spanischen Patent- und Markenamt (auf Englisch)
- PCT-Benutzern gewährte Ermäßigung der Gebühren des WIPO Schiedsgericht- und Schlichtungszentrums (auf Englisch)
- Richtlinien zur Festsetzung eines Gegenwerts bestimmter PCT-Gebühren (auf Englisch)
Gebühren, die nur unter besonderen Umständen zu zahlen sind, und Einzelheiten über bestimmte Gebührenermäßigungen und Gebührenerstattungen, die gewährt werden können, sind nicht in der PCT-Gebührentabelle enthalten; diese sind zu finden im PCT-Leitfaden für Anmelder (“PCT Applicant’s Guide”) (auf Englisch), Anhänge C, D und E.
Mit der Anmeldung verbundene Gebühren sind an das Anmeldeamt (RO) zu zahlen, bei dem die internationale Anmeldung eingereicht worden ist. Anschliessend übermittelt das RO die Übermittlungsgebühr an die Internationale Recherchenbehörde (ISA) sowie die internationale Anmeldegebühr an das Internationale Büro (IB). Sonstige Gebühren sind nur unter bestimmten Umständen an die jeweiligen internationalen Ämter zu zahlen.
Gebühren an das IB in seiner Eigenschaft als Anmeldeamt (RO/IB)
Bei einer direkten Einreichung von PCT-Anmeldungen beim RO/IB, können die Gebühren an das RO/IB in Schweizer Franken, US-Dollar oder Euro bezahlt werden, je nach Zahlungsweise und Gebührenart. Die zu zahlenden Beträge sowie eventuelle Ermäßigungen sind im PCT-Leitfaden für Anmelder (“PCT Applicant’s Guide”) (Anhang C (IB)) enthalten.
Gebühren, die nur unter besonderen Umständen zu zahlen sind
Besondere Gebühren, die an das IB zu zahlen sind (nur wo zutreffend)
- Gebühren für die vorzeitige Veröffentlichung der Anmeldung (PCT Regel 48.4(a))
- Gebühren für die Veröffentlichung von Angaben in bezug auf eine verspätete Berichtigung oder Hinzufügung eines Prioritätsanspruchs (PCT Regel 26bis.2(e))
- Gebühren für die Veröffentlichung eines verweigerten Antrags auf Berichtigung eines offensichtlichen Fehlers (PCT Regel 91.3(d))
Gebühren für die ergänzende internationale Recherche (nur wo zutreffend)
- Gebühren für die ergänzende Recherche (PCT Regel 45bis.3)
- Bearbeitungsgebühr für die ergänzende Recherche (PCT Regel 45bis.2)
- Gebühren für die verspätete Zahlung der Gebühren (PCT Regel 45bis.4(c))
Zahlungsweisen
Es gibt mehrere Arten, Ihre PCT-Gebühren und -Kosten an die WIPO zu zahlen:
- Option 1: Belastung eines laufenden Kontos bei der WIPO
- Option 2: per Kreditkarte (unter bestimmten Umständen)
- Option 3: eWallet (Apple Pay, Google Pay und Samsung Pay) (unter bestimmten Bedingungen)
- Option 4: per PayPal
- Option 5: per Banküberweisung
- Option 6: per Postüberweisung (nur innerhalb Europas)
- Option 7: per Online-Bankzahlung (abgesichert durch SOFORT) (unter bestimmten Umständen)
Bearbeitung der Zahlung
Hinweis: Die WIPO sendet eine Empfangsbestätigung innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Bank- oder Postüberweisung.
Alle Gebührenzahlungen werden mit PCT-Formularen bestätigt und enthalten die Kontaktdaten des bevollmächtigten Bediensteten der Anmeldung. Erhalten Sie keine Bestätigung, wenden Sie sich bitte an den bevollmächtigten Bediensteten (auf Englisch) unter Angabe der PCT-Anmeldenummer.
Anfragen bezüglich Gebühren an das RO/IB und IB
- E-mail: ro.ib@wipo.int oder bevollmächtigter Bediensteter (auf Englisch)
- Tel: +41 22 338 92 22 oder +41 22 338 91 11 (Telefonzentrale)
Antrag auf Gebührenerstattung
Alle Anträge auf Erstattung der Gebühren sollten an den bevollmächtigten Bediensteten (auf Englisch) Ihrer internationalen Anmeldung beim RO/IB gerichtet werden, der Ihnen ein Erstattungsformular zukommen lässt. Für andere Erstattungen kann das Erstattungsformular (auf Englisch) verwendet werden.
Weitere Informationen bezüglich Gebühren, die zurückerstattet werden können, finden Sie im PCT-Leitfaden für Anmelder (“PCT Applicant’s Guide”) (auf Englisch).