Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT)
unterzeichnet in Washington am 19. Juni 1970,
geändert am 28. September 1979,
am 3. Februar 1984 und am 3. Oktober 2001
(ab 1. April 2002 geltende Fassung)
Inhaltsverzeichnis*
Präambel
Einleitende Bestimmungen
Kapitel I: Internationale Anmeldung und internationale Recherche
- Artikel 3 Die internationale Anmeldung
- Artikel 4 Der Antrag
- Artikel 5 Die Beschreibung
- Artikel 6 Die Ansprüche
- Artikel 7 Die Zeichnungen
- Artikel 8 Die Inanspruchnahme von Prioritäten
- Artikel 9 Der Anmelder
- Artikel 10 Das Anmeldeamt
- Artikel 11 Das Anmeldedatum und die Wirkungen der internationalen Anmeldung
- Artikel 12 Übermittlung der internationalen Anmeldung an das Internationale Büro und die Internationale Recherchenbehörde
- Artikel 13 Übermittlung eines Exemplars der internationalen Anmeldung an die Bestimmungsämter
- Artikel 14 Bestimmte Mängel der internationalen Anmeldung
- Artikel 15 Die internationale Recherche
- Artikel 16 Die Internationale Recherchenbehörde
- Artikel 17 Verfahren vor der Internationalen Recherchenbehörde
- Artikel 18 Der internationale Recherchenbericht
- Artikel 19 Änderung der Ansprüche im Verfahren vor dem Internationalen Büro
- Artikel 20 Übermittlung an die Bestimmungsämter
- Artikel 21 Internationale Veröffentlichung
- Artikel 22 Übermittlung eines Exemplars und einer Übersetzung der Anmeldung sowie Gebührenzahlung an die Bestimmungsämter
- Artikel 23 Aussetzung des nationalen Verfahrens
- Artikel 24 Möglicher Verlust der Wirkung in den Bestimmungsstaaten
- Artikel 25 Nachprüfung durch die Bestimmungsämter
- Artikel 26 Möglichkeit der Berichtigung vor den Bestimmungsämtern
- Artikel 27 Nationale Erfordernisse
- Artikel 28 Änderung der Ansprüche, der Beschreibung und der Zeichnungen im Verfahren vor den Bestimmungsämtern
- Artikel 29 Die Wirkungen der internationalen Veröffentlichung
- Artikel 30 Vertraulicher Charakter der internationalen Anmeldung
Kapitel II: Die internationale vorläufige Prüfung
- Artikel 31 Antrag auf internationale vorläufige Prüfung
- Artikel 32 Die mit der internationalen vorläufigen Prüfung beauftragte Behörde
- Artikel 33 Die internationale vorläufige Prüfung
- Artikel 34 Das Verfahren vor der mit der internationalen vorläufigen Prüfung beauftragten Behörde
- Artikel 35 Der internationale vorläufige Prüfungsbericht
- Artikel 36 Übermittlung, Übersetzung und Übersendung des internationalen vorläufigen Prüfungsberichts
- Artikel 37 Zurücknahme eines Antrags oder einer Auswahlerklärung
- Artikel 38 Vertraulicher Charakter der internationalen vorläufigen Prüfung
- Artikel 39 Übermittlung eines Exemplars und einer Übersetzung der Anmeldung sowie Gebührenzahlung an das ausgewählte Amt
- Artikel 40 Aussetzung der nationalen Prüfung und des sonstigen Verfahrens
- Artikel 41 Änderung der Ansprüche, der Beschreibung und der Zeichnungen vor dem ausgewählten Amt
- Artikel 42 Ergebnisse nationaler Prüfungen durch ausgewählte Ämter
Kapitel III: Gemeinsame Bestimmungen
Kapitel IV: Technische Dienste
Kapitel V: Verwaltungsbestimmungen
Kapitel VI: Streitigkeiten
Kapitel VII: Revision und Änderungen
Kapitel VIII: Schlußbestimmungen
* Das Inhaltsverzeichnis soll die praktische Handhabung des Textes erleichtern; es ist nicht Bestandteil des offiziellen Textes.